Satzung

Beitragsordnung des Vereins „Die Raumteiler“,

nachfolgend Verein genannt

Stand 17. März 2013

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr
(unabhängig vom Eintrittsdatum):

  • 01 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei
  • 02 Erwachsene über 18 Jahre 72,00 €
  • 03 Azubis, Ersatzdienstleistende,
    Studenten, Geringverdiener, Arbeitslose 40,00 €
  • 04 Rentner / Pensionäre 60,00 €
  • 05 Fördermitglieder 30,00 €
  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 – 04 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
    Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03 – 04.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. Januar eines jeden Jahres auf das Vereinskonto überwiesen.
    Vereinskonto: IBAN: DE11 3606 0591 0002 3724 07
    BIC:
    Bank:
  5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist keine Beitragserstattung möglich.